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Der gelbe Umschlag liegt im Briefkasten, der Bußgeldbescheid darin — und sofort stellt sich die Frage: Stimmt das überhaupt alles? Tatsächlich weisen Bußgeldbescheide in der Praxis regelmäßig formale oder technische Mängel auf, die einen Einspruch rechtlich tragen können.

Der Blitz leuchtet kurz auf, Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten — und plötzlich geht es nicht mehr nur um ein paar Euro, sondern möglicherweise um Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Viele Betroffene zahlen kommentarlos, obwohl Messungen häufig Fehler aufweisen, die einen Einspruch rechtfertigen.

Der gelbe Umschlag liegt im Briefkasten, der Bußgeldbescheid darin. Ob geblitzt, Rotlicht missachtet oder falsch geparkt — ab dem Moment der Zustellung läuft die Uhr: Nur 14 Tage bleiben, um nach § 67 OWiG Einspruch einzulegen oder den Bescheid mit Zahlung zu akzeptieren.

Geblitzt, falsch geparkt, Abstandsverstoß — und wenige Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Viele Betroffene zahlen kommentarlos, obwohl der Bescheid Fehler enthält oder die Messung angreifbar ist. Dabei gewährt § 67 OWiG jedem Betroffenen das Recht, binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einzulegen — ohne Begründungspflicht, ohne Anwaltszwang, aber mit klaren Konsequenzen je nach Ausgang.
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